An
Herrn Oberbürgermeister
Herrn Hubert Romer und an die
Damen und Herren des Gemeinderats
26. Mai 2020
Betreuung in Kindergarten und Grundschule
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Pauly,
sehr geehrter Herr Romer,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Erlass vom 25. Mai 2020 des Kultusministeriums zu den
erweiterten Öffnungszeiten der Kindergärten und Schulen sieht ab dem 15. Juni 2020 bis Schuljahresende vor,
• den in den Kindertagesstätten seit 18. Mai
reduzierten Regelbetrieb auf maximal 50% der Kinder auszuweiten. Die Kindergärten können dabei individuelle Lösungen- u. a. das
rollierende System - umsetzen.
• in
der Grundschule die Klassen 1 und
3 im wöchentlichen Wechsel mit den Klassen 2 und 4 in der Schule (ca 10 Stunden wöchentlich) zu unterrichten bzw. von zuhause
aus lernen zu lassen.
• die Notbetreuung fortzusetzen und
auszuweiten. Die Gruppengrößen betragen höchstens die Hälfte der in der
Betriebserlaubnis zulässigen Größe.
Problem
Vor allem für Eltern von
Grundschülern, die nicht in „systemrelevanten“
Berufen arbeiten,
aber dennoch an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen und müssen, ist diese erweiterte Regelung enttäuschend. Die
neue Verordnung entlastet nur Wenige in ihrer prekären familiären, beruflichen und oft
auch finanziellen Lage. Schließlich reichen das Unterrichtsangebot von lediglich 2 bis 3 Stunden täglicher Unterrichtszeit – und das im wöchentlichen Wechsel!- und die Ausweitung der
Notbetreuung bei weitem nicht aus, damit zumindest
halbtags beide Eltern einer beruflichen
Tätigkeit außer Haus nachgehen können.
Leider müssen wir nach heutigem Stand davon
auszugehen, dass die eingeschränkte Betreuung in der Kita und reduzierter
Unterricht auch im neuen Schuljahr zumindest
teilweise Bestand haben werden. Daher müssen wir zu Lösungen kommen, die den Eltern von Rückkehr an ihre Arbeitsstätten ermöglichen und die Kinder zu einem geregelten Alltag zurückkehren, sie ihre Freunde treffen und mit
ihnen spielen und lernen können.
Die GUB beantragt:
In Zusammenarbeit mit den Leitungen der Kindergärten und
Schulen bitten wir die Verwaltung darauf hinzuwirken, die Betreuungszeiten in den Kindergärten und Grundschulen auf 80% des regulären Angebots
auszuweiten. Dabei sollen über die Schulen und Kindergärten hinaus alle personellen und räumlichen Ressourcen der Stadt in Betracht gezogen und
ausgeschöpft werden.
Pädagogische Mitarbeiter
Da Unterricht nur sehr
eingeschränkt möglich ist und viele Fächer gar nicht unterrichtet werden können, bittet die GUB zu prüfen, ob
die von Streichungen betroffenen Lehrkräfte im Rahmen ihres
Deputats mit der Betreuung der Kinder beauftragt werden können.
Das gleiche gilt für die städtischen Mitarbeiter in
der Verlässlichen Grundschule, der Musik- und Kunstschule und der
Stadtjugendpflege, sofern deren Angebote wegen der Corona-Verordnungen zurückgefahren wurde und somit zeitliche Kapazitäten frei
sind.
Das Kultusministerium erlaubt grundsätzlich, dass von den Kommunen beauftragtes externes Personal zwar nicht im Schulbetrieb, aber in der Not-
und Hausaufgabenbetreuung eingesetzt werden darf.
So finden sich unter den Dozenten der VHS, den Schülerhilfen, den Sprachschulen vermutlich Persönlichkeiten mit Unterrichtserfahrung,
die bei der (Hausaufgaben-)Betreuung für Schulkinder eingesetzt werden könnten.
Räumliche Kapazitäten
Da die
räumlichen Kapazitäten für die Notbetreuung der Kinder in den eigenen
Einrichtungen vermutlich nicht ausreichen,
sollten leerstehende Räume wie die Turnhallen, die Donauhalle,
Vereinsräume, Seminarräume der VHS und Gebäude, wie der frei werdende Kindergarten im
Konversionsareal, als
Betreuungsorte mit in Betracht gezogen werden.
Insbesondere in den Sommermonaten sind auch die Stadt
mit ihrer Geschichte, die Spiel- und Sportplätze, der
Park, der Wald und die Wiesen interessante
Spiel- und Lernorte, die man mit den Kindern –natürlich den Abstand
wahrend-aufsuchen
kann, wo sie Neues erfahren und viel lernen können.
Organisation
Zweifellos bedeutet die Umsetzung
des GUB Antrags einen immensen organisatorischen
Kraftakt, der
in diesen herausfordernden Zeiten nicht allein von den Kindergarten- und
Schulleitungen gestemmt werden kann. Mit der Aufgabe ein erweitertes
Betreuungsangebot zu organisieren, könnten aber die Personen betraut werden, die zur
Risikogruppe zählen und von Betreuung und Unterricht befreit sind.
Die Nachrichtenlage zu den Maßnahmen im Kampf gegen
das Coronavirus ändert sich fast täglich. Sicher scheint nur, dass wir uns über auf einen langen Zeitraum auf ein in vielen Lebensbereichen
eingeschränktes Leben einstellen müssen. Der Antrag der GUB zur
Erweiterung des Betreuungsangebots in Kindergarten und Schule soll dabei helfen, diese
Einschränkungen im Bereich Erziehung und
Bildung etwas abzufedern und die Familien von ihrer Nerven aufreibenden Aufgabe als
„Ersatzlehrer“ zu entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Weishaar
Fraktionssprecherin der GUB