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Betreuung in Kindergarten und Grundschule

Antrag der GUB an die Gemeindeverwaltung und an den Gemeinderat:


An

Herrn Oberbürgermeister
Erik Pauly
Herrn Hubert Romer und an die
Damen und Herren des Gemeinderats                                                                                   26. Mai 2020

 

 

Betreuung in Kindergarten und Grundschule

 

 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Pauly, 
sehr geehrter Herr Romer,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 

der Erlass vom 25. Mai 2020 des Kultusministeriums zu den erweiterten Öffnungszeiten der Kindergärten und Schulen  sieht ab dem 15. Juni 2020 bis Schuljahresende vor,

• den in den Kindertagesstätten seit 18. Mai  reduzierten Regelbetrieb auf maximal 50der Kinder auszuweiten. Die Kindergärten können dabei individuelle Lösungen- u. a. das rollierende System - umsetzen.
• in der Grundschule die Klassen 1 und 3 im wöchentlichen Wechsel mit den Klassen 2  und 4 in der Schule (ca 10 Stunden wöchentlichzu unterrichten bzw. von zuhause aus lernen zu lassen.
• die Notbetreuung fortzusetzen und auszuweiten. Die Gruppengrößen betragen höchstens die Hälfte der in der Betriebserlaubnis zulässigen Größe.

 

 

 

Problem
Vor allem für Eltern von Grundschülern, die nicht in „systemrelevanten“ Berufen arbeiten, aber dennoch an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen und müssen, ist diese erweiterte Regelung  enttäuschend. Die neue Verordnung entlastet nur Wenige in ihrer prekären familiären,  beruflichen und oft auch finanziellen Lage. Schließlich reichen das Unterrichtsangebot von lediglich 2 bis 3 Stunden täglicher Unterrichtszeit – und das im wöchentlichen Wechsel!- und die Ausweitung der Notbetreuung bei weitem nicht aus, damit zumindest halbtags beide Eltern einer beruflichen Tätigkeit außer Haus nachgehen können.

Leider müssen wir nach heutigem Stand davon auszugehen, dass die eingeschränkte Betreuung in der Kita und reduzierter Unterricht auch im neuen Schuljahr zumindest teilweise Bestand haben werden. Daher müssen wir zu Lösungen kommen, die den Eltern von Rückkehr an ihre Arbeitsstätten ermöglichen und die Kinder zu einem geregelten Alltag zurückkehren, sie ihre Freunde treffen und mit ihnen spielen und lernen können.

 

 

Die GUB beantragt:
In Zusammenarbeit mit den Leitungen der Kindergärten und Schulen bitten wir die Verwaltung darauf hinzuwirkendie Betreuungszeiten in den Kindergärten und Grundschulen auf 80% des regulären Angebots auszuweiten. Dabei sollen über die Schulen und Kindergärten hinaus alle  personellen und räumlichen Ressourcen der Stadt in Betracht gezogen und ausgeschöpft werden. 
 

 

Pädagogische Mitarbeiter
Da Unterricht nur sehr eingeschränkt möglich ist und viele Fächer gar nicht unterrichtet werden können, bittet die GUB zu prüfen, ob die von Streichungen betroffenen Lehrkräfte im Rahmen ihres Deputats mit der  Betreuung der Kinder beauftragt werden können.

Das gleiche gilt für die städtischen Mitarbeiter in der Verlässlichen Grundschule, der Musik- und Kunstschule und der Stadtjugendpflege, sofern deren Angebote wegen der Corona-Verordnungen zurückgefahren wurde und  somit zeitliche Kapazitäten frei sind.

 

Das Kultusministerium erlaubt grundsätzlich, dass von  den Kommunen beauftragtes externes Personal  zwar nicht im Schulbetrieb, aber in der Not- und Hausaufgabenbetreuung eingesetzt werden darf. 
So finden sich unter den Dozenten der VHS, den Schülerhilfen, den Sprachschulen vermutlich Persönlichkeiten mit Unterrichtserfahrung, die bei der (Hausaufgaben-)Betreuung für Schulkinder eingesetzt werden könnten.
 

 

Räumliche Kapazitäten
Da die räumlichen Kapazitäten für die Notbetreuung der Kinder in den eigenen Einrichtungen vermutlich nicht ausreichen, sollten leerstehende Räume wie die Turnhallen, die Donauhalle, Vereinsräume, Seminarräume der VHS und Gebäude, wie der frei werdende Kindergarten im Konversionsareal, als Betreuungsorte mit in Betracht gezogen werden. 
 
Insbesondere in den Sommermonaten sind auch die Stadt mit ihrer Geschichte, die Spiel- und Sportplätze, der Park, der Wald und die Wiesen interessante  Spiel- und Lernorte, die man mit den Kindern –natürlich den Abstand wahrend-aufsuchen kann, wo sie Neues erfahren und viel lernen können.
 

 

Organisation
Zweifellos bedeutet die Umsetzung des GUB Antrags einen immensen organisatorischen Kraftakt, der in dieseherausfordernden Zeiten nicht allein von den Kindergarten- und Schulleitungen gestemmt werden kann. Mit der Aufgabe ein erweitertes  Betreuungsangebot zu organisieren, könnten aber die Personen betraut werden, die zur Risikogruppe zählen und von Betreuung und Unterricht befreit sind.

Die Nachrichtenlage zu den Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus ändert sich fast täglich. Sicher scheint nur, dass wir uns über auf einen langen Zeitraum auf ein in vielen Lebensbereichen eingeschränktes Leben einstellen müssen. Der Antrag der GUB zur Erweiterung des Betreuungsangebots in Kindergarten und Schule soll dabei helfen, diese Einschränkungen im Bereich Erziehung und Bildung  etwas abzufedern und die Familievon ihrer Nerven aufreibenden  Aufgabe als „Ersatzlehrer“ zu entlasten 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Claudia Weishaar 
Fraktionssprecherin der GUB