Fragen zum Wahlverfahren

Wie viele Stimmen kann ich insgesamt abgeben?

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Sitze im Donaueschinger Gemeinderat zu vergeben sind, also insgesamt 29 Stimmen.

 

Habe ich auch 29 Stimmen, wenn ich im Ortsteil wohne?

Ja, jeder Wähler hat 29 Stimmen, unabhängig davon, ob er in der Kernstadt oder in einem Ortsteil wohnt.

 

Kann ich meine Stimmen auf die Kernstadt und die Ortsteile verteilen?

Ja, Sie dürfen die 29 Stimmen auf Bewerber aller Wohnbezirke verteilen, unabhängig davon, ob sie in der Kernstadt oder im Ortsteil wohnen. Sie müssen aber die bei den einzelnen Wohnbezirken angegebenen Höchstzahlen von Bewerbern beachten, z. B. 19 für die Kernstadt, zwei für Pfohren, usw.

 

Wie viele Stimmen kann ich einer Bewerberin bzw. einem Bewerber geben?

Sie können jedem Bewerber maximal drei Stimmen geben (sog. Kumulieren).

 

Kann ich meine 29 Stimmen auch nur für die Kernstadt vergeben?

Ja, sie können ihre 29 Stimmen auch nur im Wohnbezirk Donaueschingen vergeben; allerdings dürfen Sie für die Kernstadt nicht mehr als 19 Bewerber wählen. Den einzelnen Bewerbern dürfen Sie bis zu 3 Stimmen geben.

 

Kann ich den Stimmzettel einer Liste unverändert abgeben?

Ja, dann erhält jeder Bewerber dieser Liste eine Stimme.

 

Kann ich Kandidaten von verschiedenen Listen wählen?

Ja, jeder kann sich seinen „Wunschgemeinderat“ zusammenstellen und Bewerbern von verschiedenen Listen seine Stimmen geben (sog. Panaschieren)

 

Kann ich weniger als 29 Stimmen vergeben?

Ja, aber bereits eine Stimme zu viel macht die gesamte Stimmabgabe ungültig.

Wie viele Stimmen kann ich insgesamt abgeben?

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Sitze im Donaueschinger Gemeinderat zu vergeben sind, also insgesamt 29 Stimmen.

 

Habe ich auch 29 Stimmen, wenn ich im Ortsteil wohne?

Ja, jeder Wähler hat 29 Stimmen, unabhängig davon, ob er in der Kernstadt oder in einem Ortsteil wohnt.

 

Kann ich meine Stimmen auf die Kernstadt und die Ortsteile verteilen?

Ja, Sie dürfen die 29 Stimmen auf Bewerber aller Wohnbezirke verteilen, unabhängig davon, ob sie in der Kernstadt oder im Ortsteil wohnen. Sie müssen aber die bei den einzelnen Wohnbezirken angegebenen Höchstzahlen von Bewerbern beachten, z. B. 19 für die Kernstadt, zwei für Pfohren, usw.

 

Wie viele Stimmen kann ich einer Bewerberin bzw. einem Bewerber geben?

Sie können jedem Bewerber maximal drei Stimmen geben (sog. Kumulieren).

 

Kann ich meine 29 Stimmen auch nur für die Kernstadt vergeben?

Ja, sie können ihre 29 Stimmen auch nur im Wohnbezirk Donaueschingen vergeben; allerdings dürfen Sie für die Kernstadt nicht mehr als 19 Bewerber wählen. Den einzelnen Bewerbern dürfen Sie bis zu 3 Stimmen geben.

 

Kann ich den Stimmzettel einer Liste unverändert abgeben?

Ja, dann erhält jeder Bewerber dieser Liste eine Stimme.

 

Kann ich Kandidaten von verschiedenen Listen wählen?

Ja, jeder kann sich seinen „Wunschgemeinderat“ zusammenstellen und Bewerbern von verschiedenen Listen seine Stimmen geben (sog. Panaschieren)

 

Kann ich weniger als 29 Stimmen vergeben?

Ja, aber bereits eine Stimme zu viel macht die gesamte Stimmabgabe ungültig.


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